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BVerwG, 29.06.1962 - IV B 31.62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Schadensfeststellung bei Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 08.11.1961 - 6 KL 1206/60
- BVerwG, 29.06.1962 - IV B 31.62
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.11.1961 - IV C 43.60
Wertfeststellung bei Vertreibungsschäden landwirtschaftlicher Betriebe in …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1962 - IV B 31.62
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner bereits geklärt, daß auch vorläufige Einheitswerte oder Hilfswerte dem Einheitswert i.S. des § 12 Abs. 1 FG gleichzusetzen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG IV C 43.60 -).Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG IV C 43.60 -).
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerwG, 29.06.1962 - IV B 31.62
Wenn der Gesetzgeber zur Feststellung des Schadens an Betriebsvermögen an den zuletzt festgestellten Einheitswert oder den ihm gleichzusetzenden Hilfswert aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und damit im Interesse einer raschen Abwicklung des Lastenausgleichs, die im Interesse der Geschädigten liegt, anknüpft, so ist weder eine Überschreitung noch ein Mißbrauch des gesetzgeberischen Ermessens gegeben; der Ausgestaltung des § 12 FG kann vielmehr eindeutig ein vernünftiger Sinn abgewonnen werden, zumal der Gesetzgeber ausdrücklich den Ausgleich von Härten einer künftigen Rechtsverordnung vorbehalten hat (BVerfGE 1, 14 [52]; BVerwGE 6, 134 [143]). - BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerwG, 29.06.1962 - IV B 31.62
Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist indessen die Regelung in § 12 FG nicht verfassungswidrig, denn die Beschwerdeführerin übersieht, daß dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Lastenausgleichs, soweit es sich um darreichende Verwaltung handelt, ein besonders weiter Spielraum gegeben ist (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 11, 50 [60]).
- BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57
Darreichende Verwaltung
Auszug aus BVerwG, 29.06.1962 - IV B 31.62
Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist indessen die Regelung in § 12 FG nicht verfassungswidrig, denn die Beschwerdeführerin übersieht, daß dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Lastenausgleichs, soweit es sich um darreichende Verwaltung handelt, ein besonders weiter Spielraum gegeben ist (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 11, 50 [60]). - BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
Auszug aus BVerwG, 29.06.1962 - IV B 31.62
Wenn der Gesetzgeber zur Feststellung des Schadens an Betriebsvermögen an den zuletzt festgestellten Einheitswert oder den ihm gleichzusetzenden Hilfswert aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und damit im Interesse einer raschen Abwicklung des Lastenausgleichs, die im Interesse der Geschädigten liegt, anknüpft, so ist weder eine Überschreitung noch ein Mißbrauch des gesetzgeberischen Ermessens gegeben; der Ausgestaltung des § 12 FG kann vielmehr eindeutig ein vernünftiger Sinn abgewonnen werden, zumal der Gesetzgeber ausdrücklich den Ausgleich von Härten einer künftigen Rechtsverordnung vorbehalten hat (BVerfGE 1, 14 [52]; BVerwGE 6, 134 [143]). - BVerwG, 31.03.1959 - IV C 387.57
Schadensfeststellung bei Vertreibungsschäden an Einheitswertvermögen - …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1962 - IV B 31.62
Eine Korrektur des zuletzt festgestellten Einheitswertes kann im Feststellungsverfahren vor den Ausgleichsbehörden nicht herbeigeführt werden (vgl. BVerwG, Beschluß von 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/IV B 383.57 = Buchholz: Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.2 § 12 FG Nr. 2).